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Telemann-Stiftung 

(Treuhandstiftung in der Haspa Hamburg Stiftung)


Adolphsplatz 3, Ecke Großer Burstah 20457 Hamburg

www.Telemann-Stiftung.de

Kauf einer Skulptur

Zwei Künstler, deren Vita und künstlerische Tätigkeit Sie auf einer eigenen Seite unserer Homepage finden, haben sich großzügiger weise bereiterklärt, die Einwerbung von Stiftungskapital zu fördern. Dazu stellen sie der Telemann-Stiftung Kunstwerke honorarfrei zur Verfügung, die eigens für das Vorhaben entworfen und angefertigt wurden. Es handelt sich um Werke, die nur zu diesem Zweck mit unmittelbarem Bezug zu Georg Philipp Telemann geschaffen wurden. Die Erläuterungen der Künstler finden Sie in den Texten zu den Künstlern auf dieser Homepage.

 

Gertraud Wendlandt (1951-27.04.2023)

schuf eine Büste von Georg Philipp Telemann, davon wurden 10 in Terrakotta und 3 in Bronze gefertigt. Diese Darstellung Telemanns in bildhauerischer Arbeit ist unseres Wissens die erste überhaupt, die je geschaffen wurde.

 

Bernhard G. Lehmann (12.07.1944-16.11.2021)

schuf eine Installation mit unmittelbarem Bezug zu den Telemanns Leben beherrschenden Zahlen in sechsfacher Ausfertigung.

 

Georg Philipp Telemann, 2013, Terrakotta, Auflage 10, siginiert 2.800 Euro

(Fünf Objekte sind an private Kunstsammler verkauft. Eine davon steht im Telemann-Museum in Hamburg, im Komponistenquartier in Hamburg, eine weitere in der Gelehrtenschule des Johanneums. Eine befindet sich im Eigentum der "François Maher Presley Stiftung für Kunst und Kultur")

 

Georg Philipp Telemann, 2013, Bronze, Originale, signiert 25.000 Euro
(Eine befindet sich im Musikzimmer des Museums für Hamburgische Geschichte. Sie wurde von dem Ehepaar Puteick gestiftet.)

 

Klangskulptur

Georg Philipp Telemann, 2013, Stahl, Auflage 5 Ex./ EA 1 Ex., signiert 1.800 Euro

(Ein Exemplar befindet sich im Nachlass des Künstlers. Zwei Exemplare wurden an private Sammler verkauft, davon eine von der "François Maher Presley Stiftung für Kunst und Kultur".)

 

Diese Objekte stehen zum Verkauf. Der Betrag wird garantiert der Stiftung als Zustiftung zugeführt. Die Übergabe der Kunstwerke erfolgt durch den Vorstand der Telemann-Stiftung und wird durch eine Stiftungsurkunde dokumentiert. 

 

Abgesehen von den hier genannten Preisen ist einer Zustiftung in der Höhe keine Grenze gesetzt.

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