Jeder 10te Deutsche, der älter als 60 Jahre alt ist, würde mit seinem Erbe einen guten Zweck unterstützen, bei kinderlosen jeder dritte (FAZ vom 17.09.2013). Vermächtinisse innerhalb eines Testaments bzw. ein Gesamterbe sind bei Berücksichtigung der Telemann-Stiftung aufgrund ihrer anerkannten Gemeinnützigkeit total von der Erbschaftssteuer befreit.
Es gibt auch auch andere, eher positive Anlässe, Gutes zu tun. Bitten Sie Ihre Freunde und Gäste zu Geburtstagen, Jubiläen, silbernen und goldenen Hochzeiten, Verarbschiedungen etc. die Telemann-Stiftung zu bedenken, anstatt Blumen oder Geschenke mitzubringen. Die Spender haben die freie Wohl zwischen Zustiftung und Spende, genau wie Sie als Initiator auch. Bei vollständiger Adressenangabe des Spenders auf der Überweisung erhält dieser bei Beträgen über 200,00 Euro eine Spendenquittung. Bis zu 200,00 Euro erkennt das Finanzamt den Überweisungsbeleg bzw. den Computerausdruck an. Sie erhalten von uns eine Liste der Spender, damit Sie sich bei diesen bedanken können.
Benefizveranstaltungen, insbesondere wenn Sie diese thematisch der Kunst und Kultur sowie der Vermittlung dieser an junge Menschen widmen, sind häufig eine positiv empfundene Idee zur Spende oder Zustifung.
Online können Sie auf folgendem Weg zustiften oder spenden:
Telemann-Stiftung
BIC: HASPDEHHXXX
IBAN: DE 46 2005 0550 1002 1667 32
Verwendungszweck bitte nicht vergessen.
Für alle Zahlungen bitte die vollständige Anschrift vermerken (Spendenquittung).
Wertpapierspende
Wollen Sie durch Übertragung von Wertpapieren aus einem Depot dem Depot des Stiftungsvermögens eine Zustiftung zuführen, so setzen Sie sich bitte mit dem für die Telemann-Stiftung innerhalb der Haspa Hamburg Stiftung zuständigen Vorstandmitglied in Verbindung:
Frau Esther Hey
Gepr. Stiftungsspezialistin
Adolphsplatz 3, Ecke Großer Burstah, D 20457 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 3579-3699
Telefax: +49 (0)40 3579-7358
E-Mail: esther.hey@haspa.de